Informationen zu Online-Strafen
Der Online-Zahlungsservice für Bußgelder ist in folgende Teile gegliedert:
Um nach einem Strafzettel zu suchen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
Geben Sie das Kfz-Kennzeichen ohne Leerzeichen ein, zum Beispiel XX012XX.
Geben Sie die Berichtsnummer ein, ohne die Serie anzugeben, z. B. für die Berichtsnummer 999Z nur 999.
Geben Sie das Datum im Format TT/MM/JJJJ ein, zum Beispiel 01/01/2025.
Sie erklären, dass Sie der Eigentümer des Berichts sind, indem Sie die Formulierung „Ich erkläre, dass ich der Eigentümer des oben genannten Berichts bin“ auswählen.
In diesem Abschnitt können Sie folgende Details einsehen:
Einzelheiten des Verstoßes:
Datum des Verstoßes
verbale Zahl
Fahrzeug
Marke
Benachrichtigungsdatum
Protokoll
Standort
verletzte Artikel
Beschreibung des Verstoßes
Punktabzug (falls zutreffend)
Fahrerdatenkommunikation
Die Übermittlung von Daten, die sich auf die für den Verstoß verantwortliche Person beziehen, kann erfolgen durch:
Eigentümer des Fahrzeugs, wenn er auch der Fahrer ist.
Der Fahrer des Fahrzeugs, sofern dieser nicht mit dem Eigentümer identisch ist.
Fahrzeugleasingnehmer, gesetzlicher Vertreter der Eigentümergesellschaft oder dessen Beauftragter.
Art. 126-bis, Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
Dieses Verfahren ermöglicht die Eingabe und Übermittlung von Fahrerdaten für den angezeigten Bericht. Der Benutzer muss die Erklärung vollständig ausfüllen und einen Scan des Führerscheins beifügen.Das Formular enthält eine detaillierte Ausfüllanleitung sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen. Nach dem Ausfüllen wird eine Bestätigung an die bei der Registrierung der Fahrerdaten angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Wichtiger Hinweis : Dieses Formular darf nur verwendet werden, wenn der Bericht Bestimmungen zur Aberkennung von Punkten im Führerscheinregister gemäß Artikel 126-bis der Straßenverkehrsordnung enthält. Das Formular muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Berichts eingereicht werden. Werden die Fahrerdaten ohne triftigen und dokumentierten Grund nicht angegeben, wird gegen den Fahrzeughalter die in Artikel 126-bis Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Strafe verhängt.
Anzuzeigende Beträge:
Menge
Kosten
bezahlt
Gesamtbetrag zu zahlen
Nach dem Klicken auf den Button „Bezahlen“ wird der Nutzer zur Seite für die Zahlung der Geldstrafe weitergeleitet, wo er Folgendes vorfindet:
Datenschutzrichtlinie
personenbezogene Daten (mit der Möglichkeit, zwischen natürlicher Person und juristischer Person zu wählen)
Möglichkeit zu wählen, ob die Zahlung an eine andere Person als den Zahler erfolgen soll
Zahlung
Zusammenfassung
Kontaktieren Sie die Gemeinde
- Lesen Sie die häufig gestellten Fragen
- Hilfe anfordern
- Rufen Sie die Gemeinde an: 0183 701 1
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